weiterer Vortrag zum Thema Waffenrecht

Liebe Kameradinnen und Kameraden,

nach der super Resonanz und des ausgebuchten ersten Vortragsabend, wurde beschlossen noch dieses Jahr einen weiteren Vortrag zu organisieren. Daher möchten wir einladen, zum einem 2. Vortragsabend zum Thema Waffenrecht: Notwehr, Notstand und Nothilfe.

Wir haben Hr. Rechtsanwalt Segmüller aus Nürnberg für diesen 2. Abend wieder gewinnen können. Geplant ist ein Vortrag mit anschließender Diskussionsrunde, in welcher Hr. Segmüller auf Fragen eingeht.

Auch dieses mal findet die Veranstaltung in Zusammenarbeit mit der Schützengilde 1608 Höchstadt im dortigen Vereinsheim statt, ebenso sind natürlich auch die Mitglieder der Schützengilde zu diesem Vortrag eingeladen.

Wer daran teilnehmen möchte, meldet sich bitte bei Rene Barth an. Der Vortrag selbst ist kostenlos, lediglich die vorhanden Plätze sind limitiert. Für das leibliche Wohl ist auch dieses mal gesorgt.

Der Vortrag findet am Mittwoch, den 4.10.2023 um 19.00Uhr im Vereinsheim der SG 1608 statt.

Anmeldung bitte per Mail an rene.barth@schuetzengilde-hoechstadt.de

MIttelfränkisches Jägerschießen 2023

Sehr geehrte Mitglieder,

Hr. Christian Ringer (Schießobmann Mittelfranken) lädt zum Mittelfränkischen Jägerschießen 2023 auf die Schießanlage des JSSV Herrieden-Wieseth ein.

Wie angekündigt findet der Termin am Samstag, den 13.05.2023 ab 09.00Uhr statt.

Mannschaften die an dem Schießen teilnehmen möchten melden sich bitte bei Hr. Ringer an.

Anbei die Einladung und das Merkblatt für die Teilnahme.

Rene Barth,
Höchstadt, den 16.04.2023

Vortragsabend Waffenrecht

Liebe Weidkameradinnen und Weidkameraden,

aus aktuellem Anlass möchten wir euch einladen, zu einem Vortragsabend zum Thema Waffenrecht und Transport von Waffen.

Wir haben Hr. Segmüller von der Kanzlei Oberhofer & Schober aus Nürnberg für diesen Abend gewinnen können. Hr. Segmüller ist Anwalt mit Fachkenntnissen im Jagdrecht, Waffenrecht und Sprengstoffrecht. Thema ist Grundsätzlich die Aufbewahrung und der Transport der Waffen.

Geplant ist ein Vortrag mit anschließender Diskussionsrunde, in welcher Hr. Segmüller auf Fragen eingeht.

Diese Veranstaltung findet in der Zusammenarbeit mit der Schützengilde 1608 Höchstadt im Vereinsheim statt, ebenso werden ich natürlich auch die Mitglieder der Gilde zu diesem Vortrag einladen. Wer daran teilnehmen möchte, meldet sich bitte bei mir an. Der Vortrag selbst ist kostenlos, lediglich die vorhanden Plätze sind limitiert. Getränke und Knacker mit Brezen sind organisiert.

Der Vortrag findet am Montag, den 3.4.2023 um 19.00Uhr im Vereinsheim der SG 1608 statt.

Anmeldung bitte unter 09193/5084815 oder per Mail an rene@fam-barth.eu

Achtung! Bleischrotverbot in Feuchtgebieten

Ab dem 16.02.2023 gilt an und in Feuchtgebieten ein Verbot von Bleischrot.

Was ist zu beachten?

In und 100m um ein Feuchtgebiet, ist es verboten, Schrotmunition mit einem Bleigehalt ab 1% zu verschießen oder solche Munition während des Schießens in Feuchtgebieten oder auf dem Weg zum Schießen in Feuchtgebieten mitzuführen.

Es gilt eine Vermutung dahingehend, dass jemand auch in einem Feuchtgebiet oder im Umkreis von 100m schießen wollte, wenn er Bleischrote bei der Jagd dort oder auf dem Weg dorthin mit sich führt.

Ab wann gilt das Verbot und wo?

Das Verbot gilt ab dem 16. Februar 2023. Es ist keine weitere Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten erforderlich. Das Verbot gilt unmittelbar EU-weit.

Definition Feuchtgebiet

Feuchtgebiete sind danach „Feuchtwiesen, Moor- und Sumpfgebiete oder Gewässer, die natürlich oder künstlich, dauernd oder zeitweilig, stehend oder fließend sind und aus Süß-, Brack- oder Salzwasser bestehen, einschließlich solcher Meeresgebiete, die eine Tiefe von sechs Metern bei Niedrigwasser nicht übersteigen“

Der FACE hatten im Konsultations- und Gesetzgebungsverfahren diese im wahrsten Sinne des Wortes uferlose Definition kritisiert, weil dabei – nach strenger Auslegung am Wortlaut – auch eine vorübergehende Pfütze nach einem Regenguss darunter fallen würde. Nunmehr hat aber das Europäische Gericht erster Instanz in einem (Stand Januar 2023 noch nicht rechtskräftigen) Urteil festgehalten, dass davon Gebiete ausgenommen sind, die z. B. aufgrund ihrer Größe oder Instabilität nicht als Lebensraum für Wasservögel geeignet sind und insbesondere Pfützen davon nicht erfasst sind.

Diese Klarstellung ist sehr zu begrüßen. Trotzdem bleiben erhebliche Unsicherheiten in der Praxis. Dies ist insbesondere zu berücksichtigen, wenn es um eine Sanktionierung in einem Bußgeldverfahren geht.

Verstoß gegen das Verbot?

Die REACH-Verordnung überlässt die Ahndung von Verstößen als Straftat oder Ordnungswidrigkeit den Mitgliedsstaaten. Daher haben die bisherigen landesrechtlichen Verbote nach wie vor Bedeutung: Wer gegen diese Verbote verstößt, muss mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Einen bundeseinheitlich geregelten Bußgeldtatbestand gibt es (bislang) nicht.

weitere Links zum Thema:

Bericht Pirsch Magazin – https://www.pirsch.de/ausruestung/bleischrot-verbot-ab-februar-das-muessen-jaeger-jetzt-wissen-36568

Quelle: DJV – Link

Hubertusmesse 2022 findet statt.

Hierzu sind alle Mitglieder, Pächter der Jagdreviere im Bereich der Kreisgruppe und natürlich auch Jungjäger herzlichst eingeladen.

Termin für die Hubertusmesse Samstag, 29.10.2022 
Beginn: 18.00 Uhr 
Ort: Lonnerstadt

Anschließend gemütliches Beisammensein im Sonnensaal in Lonnerstadt. 

Weidmannsheil und schöne Grüße aus Höchstadt
Rene Barth

Termin zum Verbissgutachten – Waldbegang mit Hr. Seifert (AELF)

Am 15. Juli 2022 findet ein Waldbegang mit Hr. Seifert vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten statt. Bei diesem Termin soll das Thema Verbissgutachten und Schwerpunktbejagung an Verjüngungsflächen besprochen und anhand von praktischen Beispielen erläutert werden.

Eingeladen sind alle Jagdpächter und interessierte Jäger der Kreisjägerschaft.
Um besser planen zu können, ist eine schriftliche oder telefonische Anmeldung nötig. Diese kann über das Formular (siehe unten) erfolgen oder telefonisch bei unseren Vorständen.

Der Termin selbst findet am Freitag, den 15.7.2022, um 16.00Uhr statt.
Treffpunkt ist der Wanderparkplatz zwischen Hammerbach und Beutelsdorf.

Treffpunkt in GoogleMaps: https://goo.gl/maps/Vq7y5Qt3Uzzg4UYY7

    Hiermit melde ich mich verbindlich für den Waldbegang am 15.7.22 an.



    Jägerschießen

    Das Jägerschießen findet wieder wie geplant statt.

    Termin 1.3.2022 – 19.00 Uhr – 21.00 Uhr

    Soweit nichts anderes bekannt gegeben wird vom Schützenverein, gilt 2G und FFP 2-Maskenpflicht. Impf- oder Genesen Nachweis bitte bei Anmeldung vorrätig halten.

    Ein neues Jahr beginnt

    Die Vorstandschaft wünscht allen Mitgliedern ein gesundes und frohes neues Jahr 2022.

    Dieses Jahr versuchen wir, soweit es die pandemische Lage zulässt, wieder einige Termine wahrzunehmen bzw. stattfinden zu lassen.

    Da keiner von uns die Entwicklung in den nächsten Monaten absehen kann, können wir natürlich für nichts garantieren, versuchen es aber soweit es der Gesetzgeber zulässt.

    Die aktuell geplanten Termine sind online. Unser Schriftführer Frank Kaul informiert rechtzeitig vor den Terminen nochmals per E-Mail/Post über anstehende Termine.

    Aktuell kann ich zumindest für das Schießwesen und das Jägerschießen mitteilen, dass nur unter Nachweis der 2G-Regel, die Termine besucht/wahrgenommen werden können. Voraussichtlich ab März findet das Jägerschießen wieder normal statt. Genaueres gerne auf Anfrage bzw. bei aktuellen Entwicklungen per Mail/Newsletter oder hier auf der Homepage.

    Viele Grüße aus Höchstadt,
    Rene Barth

    Jägerschiessen startet wieder

    Zur Information

    Am Dienstag, den 6.7.2021 um 17.00 – 19.00 Uhr findet das Jägerschiessen in Höchstadt statt.

    Um Einhaltung der Hygiene Maßnahmen wird selbstverständlich gebeten. 

    solange es sie Situation zulässt, werden wir das Jägerschiessen wieder Regulär anbieten können.

    Auf Anfrage können weiterhin auch Termine mit dem Schiessobmann vereinbart werden.

    schöne Grüße aus Höchstadt
    Rene Barth

    Höchstadt, der 1.7.2021

     

    Wichtige Information!

    Positive Blutprobe – Antikörper der Aujeszkischen Krankheit nachgewiesen

    Das Veterinäramt des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt teilte der Kreisjägerschaft mit, dass im Rahmen des ASP-Monitoring eine Blutprobe eines erlegten Schwarzkittels positiv auf Aujeszkische-Antikörper getestet wurde. Der Schwarzkittel wurde bei Zentbechhofen gestreckt und eine Blutprobe Anfang März zur Untersuchung eingereicht.

    Das Veterinäramt und die Kreisjägerschaft möchten Jäger und Hundeführer informieren und um Beachtung des angefügten Merkblattes bieten.

    Wer sich an dem ASP-Monitoring beteiligen möchte, kann im Veterinäramt entsprechende Probenbehälter abholen. Diese können bei der Abgabe der Trichinenproben im Schlachthof Erlangen nach Absprache mit dem Landratsamt ebenfalls hinterlegt werden. Wer weitere Informationen zur Abgabe von Blutproben möchte, kann sich gerne an die Vorstandschaft wenden .

    Höchstadt, 12. März 2021
    Rene Barth

    Merkblatt des LRA Erlangen-Höchstadt zur AK:


    Weitere Informationen zur Aujeszkischen Krankheit:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Pseudowut
    https://www.jagd-bayern.de/aujeszkysche-krankheit.html