Achtung! Bleischrotverbot in Feuchtgebieten

Ab dem 16.02.2023 gilt an und in Feuchtgebieten ein Verbot von Bleischrot.

Was ist zu beachten?

In und 100m um ein Feuchtgebiet, ist es verboten, Schrotmunition mit einem Bleigehalt ab 1% zu verschießen oder solche Munition während des Schießens in Feuchtgebieten oder auf dem Weg zum Schießen in Feuchtgebieten mitzuführen.

Es gilt eine Vermutung dahingehend, dass jemand auch in einem Feuchtgebiet oder im Umkreis von 100m schießen wollte, wenn er Bleischrote bei der Jagd dort oder auf dem Weg dorthin mit sich führt.

Ab wann gilt das Verbot und wo?

Das Verbot gilt ab dem 16. Februar 2023. Es ist keine weitere Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten erforderlich. Das Verbot gilt unmittelbar EU-weit.

Definition Feuchtgebiet

Feuchtgebiete sind danach „Feuchtwiesen, Moor- und Sumpfgebiete oder Gewässer, die natürlich oder künstlich, dauernd oder zeitweilig, stehend oder fließend sind und aus Süß-, Brack- oder Salzwasser bestehen, einschließlich solcher Meeresgebiete, die eine Tiefe von sechs Metern bei Niedrigwasser nicht übersteigen“

Der FACE hatten im Konsultations- und Gesetzgebungsverfahren diese im wahrsten Sinne des Wortes uferlose Definition kritisiert, weil dabei – nach strenger Auslegung am Wortlaut – auch eine vorübergehende Pfütze nach einem Regenguss darunter fallen würde. Nunmehr hat aber das Europäische Gericht erster Instanz in einem (Stand Januar 2023 noch nicht rechtskräftigen) Urteil festgehalten, dass davon Gebiete ausgenommen sind, die z. B. aufgrund ihrer Größe oder Instabilität nicht als Lebensraum für Wasservögel geeignet sind und insbesondere Pfützen davon nicht erfasst sind.

Diese Klarstellung ist sehr zu begrüßen. Trotzdem bleiben erhebliche Unsicherheiten in der Praxis. Dies ist insbesondere zu berücksichtigen, wenn es um eine Sanktionierung in einem Bußgeldverfahren geht.

Verstoß gegen das Verbot?

Die REACH-Verordnung überlässt die Ahndung von Verstößen als Straftat oder Ordnungswidrigkeit den Mitgliedsstaaten. Daher haben die bisherigen landesrechtlichen Verbote nach wie vor Bedeutung: Wer gegen diese Verbote verstößt, muss mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Einen bundeseinheitlich geregelten Bußgeldtatbestand gibt es (bislang) nicht.

weitere Links zum Thema:

Bericht Pirsch Magazin – https://www.pirsch.de/ausruestung/bleischrot-verbot-ab-februar-das-muessen-jaeger-jetzt-wissen-36568

Quelle: DJV – Link