Informationen zum Nationalen Waffenregister NWRII

Ab dem 1.9.2020 werden neue Regelungen ins Deutsche Waffenrecht überführt. Dies betrifft alle legalen Waffenbesitzer, also Jäger wie Sportschützen.

Daher hier ein kurzer Überblick über die anstehenden Änderungen:

  • Jeder Waffen-Besitzer bekommt eine Persönliche ID für das NWR, eine sogenannte NWR-ID. Dieser ID entspricht den gelten Datenschutzrichtlinien, da Sie verschlüsselt aus unterschiedlichsten Daten generiert wird. Diese Persönliche ID ist mit einem „P“ gekennzeichnet. 

  • Jeder Jäger oder Sportschütze erhält weiterhin eine Erwerbs-ID für jede seiner WBKs. Gekennzeichnet durch ein „E“.

  • Die Persönliche-ID sowie die Erwerbs-ID sollten von Ihrer zuständigen Behörde in die jeweilige WBK eingestempelt oder in Form eines Datenblattes zugesandt werden. 

    > Bitte haben Sie hier etwas Geduld. Die untere Jagdbehörde im Landkreis ist Teil des Bereiches Öffentliche Sicherheit, welcher wiederum aktuell sehr ausgelastet mit dem Corona geschehen ist. Sollten Sie die IDs aktuell benötigen. 

  • Alle Schusswaffen und wesentlichen Waffenteile erhalten ebenfalls eine ID. Diese ist durch ein „W“ bzw. „T“ bei wesentlichen Teilen gekennzeichnet.

  • Vor dem Verkauf einer Waffe müssen die IDs der Waffe (W-ID) bekannt sein. Fordern sie diese rechtzeitig an sollten, ihnen diese nicht vorliegen. 

  • Bei einem längeren Verbleib der Waffe beim BüMa müssen die IDs ebenfalls bekannt sein  und beim NWR gemeldet werden. Das übernimmt in der Regel der BüMa.
     
  • Die An- und Abmeldefristen für Waffen belaufen sich weiterhin auf 14 Tage nach Erwerb. 

  • Der Kauf von Munition ist wie gewohnt weiterhin über den Jagdschein bzw. bei Kurzwaffenmunition über die WBK möglich. 

 

Höchstadt, der 13.8.2020
Rene Barth