Aktuelle Informationen zur Gruppen-Hundeunfall und Rechtsschutzversicherung

Aktuelle Information zur Gruppen-Hundeunfallversicherung

  • Versicherungsschutz gegen Tierarztkosten und Tod
  • versichert sind Jagdhunde der Mitglieder bei Gesellschaftsjagden (ab 5 Personen) [Bau-, Treib-, Drück- und Maisjagd]
  • Geltung in ganz Deutschland und an Bayern grenzendes Ausland
  • Jagden bei BaySF sind ausgeschlossen ‼

Leistung der Versicherung:

  • 2000€ Tod des geprüften Hundes
  • 1000€ Tod des ungeprüften Hundes
  • 3000€ Tod des Nachsuchenhundes (vom Jagdleiter bestimmter Hund zur Nachsuche)
  • 3500€ Tierarztkosten (SB 100€)

Keine Meldung der Jagd vor Jagdbeginn notwendig

Aujeszkysche Krankheit ist mitversichert.

weitere Informationen unter https://www.jagd-bayern24.de/bjv-jagdhundeunfallversicherung-gruppenvertrag/


Aktuelle Information zum BJV Rechtsschutzvertrag

  • Versichert sind seit 1.7.2024 alle BJV Mitglieder

Der Rechtsschutz umfasst folgende Leistungen:

  • Durchsetzung von Forderungen nach Schmerzensgeld oder Verdienstausfall nach einem Jagdunfall.
  • Abwehr von Schadensansprüchen im Zusammenhang mit Wildschäden.
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag, etwa beim Kauf einer Waffe.
  • Streitigkeiten mit dem Verpächter im Zusammenhang mit dem Pachtvertrag.
  • Auseinandersetzungen wegen der Sozialversicherung, Arbeitslosenversicherung oder Arbeitsvermittlung zum Beispiel im Rahmen einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit in Zusammenhang mit einem Jagdunfall.
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Entzug oder der Wiedererlangung der Waffenbesitzkarte oder des Jagdscheins.
  • Für die Verteidigung des Vorwurfes, eine Straftat fahrlässig begangen zu haben, zum Beispiel beim Vorwurf auf Körperverletzung.
  • Versicherungsschutz bei Vorwurf von Vorsatz zum Beispiel bei unerlaubtem Waffenbesitz. Wird der Versicherungsnehmer allerdings wegen Vorsatz verurteilt, muss er der Rechtsschutzversicherung die Kosten zurückerstatten.
  • Für die Verteidigung des Vorwurfs, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, zum Beispiel wenn jemand seien Waffe nicht ordnungsgemäß befördert hat und ein Bußgeld fällig wird. Bei Ordnungswidrigkeiten ist der Vorsatzvorwurf immer mitversichert.
  • Jagdrechtsschutz besteht auch im Ausland, z.B. bei Jagdreisen, bis zu 6 Wochen. Weltweit!

Auf Nachfrage unserer Seite sind hier auch explizit etwaige Verfahren rund um die Abschussplanung abgedeckt.

Die Selbstbeteiligung liegt bei 150€.

weitere Informationen unter https://www.jagd-bayern24.de/bjv-rechtsschutzvertrag/